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Unser Tipp:
Die gesetzliche
Berufsunfähigkeits-Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem
Test der Stiftung
Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit
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| Was
ist in der
Unfallversicherung
nicht
versichert ? |
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Vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch
verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch
ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung
einer Straftat erleidet
- Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht werden
- Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne
Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen
sowie beim Fallschirmspringen entstehen
- Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an
Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen
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- Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
verursacht werden
- Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe,
die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen
lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes
Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine
Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch
ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
Organen und Gehirnblutungen
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
Copyright 2000/2001: INNOSystems GmbH
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Privathaftpflicht |
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Haftpflicht 2,5M €
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