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Unser Tipp:
Die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit


 

     

 

 

Was ist in der  Unfallversicherung nicht versichert ?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
     
  • Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet
     
  • Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden
     
  • Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen
     
  • Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
     
  • Gesundheitsschädigung durch Strahlen

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  • Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden
     
  • Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
     
  • Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
     
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
     
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
     
  • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
     
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen

 

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