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Unser Tipp:
Die gesetzliche
Berufsunfähigkeits-Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem
Test der Stiftung
Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit
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Was
umfasst die Unfallversicherung ?
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Die Unfallversicherung gilt für
Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart
- rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet
Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,
vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und
Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben
finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer
Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein
plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes
Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
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Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und
der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten
hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine
Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich
folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:
Kommt es aufgrund eines
Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige
Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits
das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine
Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach
der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der
Invalidität.
Führt der Unfall innerhalb
eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung
entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. (Hinweis: Die
Todesfall-Leistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits
kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt
der Versicherer bei vereinbarter Todesfall-Leistung eine
Vorauszahlung.)
Für jeden Kalendertag an dem
sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld
bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)
Genesungsgeld wird
üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl
von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch
ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen
begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit
Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur
in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
Wird der Versicherte aufgrund
eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer
längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte
Krankentagegeld bezahlt.
Wird der Körper der
versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass
sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so
werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der
vereinbarten Versicherungssumme erstattet. (Hinweis: Die
Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres erfolgen).
Besteht nach Ablauf von drei
Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so
werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht
nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von
mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort
nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie
z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Eine Unfallrente wird ab
einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in
der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
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Tipp:
Die gesamte Invaliditätsleistung
wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme
Progressions-Tarife )
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